Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.07.2012 - AZ:
Die Beklagte wird verurteilt, 84,00 € netto auf das für den Kläger eingerichtete Konto bei der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVAG (HPR) zu der dortigen Bestandsnummer 1009529 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
II.Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
III.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Soweit der Kläger unterlegen ist, erfolgt keine Zulassung der Revision.
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