Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.10.2012 - AZ:
Die Beklagte wird verurteilt, 739,44 € netto auf das für die Klägerin eingerichtete Konto bei der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVAG (HPR) zu der dortigen Bestandsnummer 1009553 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 82% und die Beklagte zu 18% zu tragen.
II.Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 30% und der Beklagten zu 70% auferlegt.
III.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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