BAG - Urteil vom 21.09.2010
9 AZR 486/09
Normen:
BGB § 280 Abs. 1 S. 1; BGB § 286 Abs. 1; ZPO § 322 Abs. 1; TVöD § 27 Abs. 5; TVöD Protokollerklärung zu § 27 Abs. 1; TVöD Protokollerklärung zu § 27 Abs. 2; TVöD-BT-V (Bund) § 46 Nr. 4 Abs. 3, Nr. 7; TVÜ-Bund § 2 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
AP TVöD § 27 Nr. 1
NZA 2011, 480
TVöD § 27 Nr. 1
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 07.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 1996/08
ArbG Hannover - 1 Ca 393/08 Ö - 29.10.2008,

Anspruch auf Zusatzurlaub trotz Urlaub und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit für im Schichtturnus eingesetztes Feuerwehrpersonal [§ 46 Nr. 7 TVöD-BT-V {Bund}]

BAG, Urteil vom 21.09.2010 - Aktenzeichen 9 AZR 486/09

DRsp Nr. 2011/1867

Anspruch auf Zusatzurlaub trotz Urlaub und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit für im Schichtturnus eingesetztes Feuerwehrpersonal [§ 46 Nr. 7 TVöD-BT-V {Bund}]

Orientierungssätze: Zeiten von Urlaub und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit mindern entsprechend der Protokollerklärung der Tarifvertragsparteien zu § 27 Abs. 1 und 2 TVöD nicht den Anspruch auf Zusatzurlaub des im Schichtturnus nach § 46 TVöD-BT-V (Bund) eingesetzten Feuerwehrpersonals.

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 7. Mai 2009 - 5 Sa 1996/08 - aufgehoben.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 29. Oktober 2008 - 1 Ca 393/08 Ö - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen weiteren Arbeitstag Zusatzurlaub für das Jahr 2007 zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3, die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1 S. 1; BGB § 286 Abs. 1; ZPO § 322 Abs. 1; TVöD § 27 Abs. 5; TVöD Protokollerklärung zu § 27 Abs. 1; TVöD Protokollerklärung zu § 27 Abs. 2; TVöD-BT-V (Bund) § 46 Nr. 4 Abs. 3, Nr. 7; TVÜ-Bund § 2 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt von der Beklagten einen Tag Zusatzurlaub für das Jahr 2007.