Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 8. November 2018 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Im Streit steht Alg II vom 30.10.2009 bis zum 31.1.2010 sowie vom 1.3. bis zum 30.11.2010 der Höhe nach wegen der Regelleistung.
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