LAG Hamm - Urteil vom 06.09.2019
1 Sa 10/19
Normen:
BGB § 611; BGB § 488 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 08.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 905/18

Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung eines für Fort- und Ausbildungskosten gewährten Darlehens

LAG Hamm, Urteil vom 06.09.2019 - Aktenzeichen 1 Sa 10/19

DRsp Nr. 2019/16250

Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung eines für Fort- und Ausbildungskosten gewährten Darlehens

Es entspricht anerkannten Grundsätzen, dass ein Arbeitgeber die Kosten einer beruflichen Aus- oder Fortbildung in wirtschaftlich angemessener Weise auch ohne weitere Bedingungen auf den Arbeitnehmer abwälzen kann, sofern die Arbeitsmarktchancen des Arbeitnehmers deutlich erhöht werden.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 08.11.2018 - 1 Ca 905/18 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 488 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Zahlungsbetrag, den die klagende Arbeitgeberin vom Beklagten aus einer unter dem 04.12.2008 geschlossenen Darlehensvereinbarung zurückfordert.