1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.04.2023
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um wechselseitige Zahlungsansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis, insbesondere über eine Verpflichtung des Klägers zur Rückzahlung von Fortbildungskosten.
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