LAG Köln - Urteil vom 30.11.2023
8 Sa 406/23
Normen:
BGB § 611a Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 13.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 6961/22

Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Rückzahlung von Fortbildungskosten; Unzulässigkeit einer Aufrechnung wegen Nichteinhaltung der Pfändungsfreigrenzen

LAG Köln, Urteil vom 30.11.2023 - Aktenzeichen 8 Sa 406/23

DRsp Nr. 2024/5018

Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Rückzahlung von Fortbildungskosten; Unzulässigkeit einer Aufrechnung wegen Nichteinhaltung der Pfändungsfreigrenzen

Einzelfallentscheidung zur Unzulässigkeit einer Aufrechnung wegen Nichteinhaltung der Pfändungsfreigrenzen sowie zur Unwirksamkeit einer Klausel nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, die den Arbeitnehmer zur Zahlung von Fortbildungskosten für den Fall verpflichtet, dass dieser die angestrebte Prüfung nicht absolviert, ohne hierbei nach Gründen für das Nichtablegen der Prüfung zu differenzieren

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.04.2023 10 Ca 6961/22 wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611a Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um wechselseitige Zahlungsansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis, insbesondere über eine Verpflichtung des Klägers zur Rückzahlung von Fortbildungskosten.

1. 2. 1. 2.