Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 24.03.2022 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 472,17 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.07.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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