OLG Dresden - Beschluss vom 14.02.2019
4 U 1442/18
Normen:
BGB § 611; BGB § 311;
Vorinstanzen:
LG Chemnitz, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 798/17

Anspruch des Trägers eines Pflegeheims auf Vergütung von über den Leistungsumfang der Pflegekasse hinaus gehenden LeistungenAnforderungen an den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung

OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2019 - Aktenzeichen 4 U 1442/18

DRsp Nr. 2019/4988

Anspruch des Trägers eines Pflegeheims auf Vergütung von über den Leistungsumfang der Pflegekasse hinaus gehenden Leistungen Anforderungen an den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung

Setzt ein Pflegevertrag voraus, dass eine Verpflichtung des Pflegebedürftigen, über den Leistungsumfang der Pflegekasse hinausgehende Leistungen als Selbstzahler zu übernehmen, einer "gesonderten Vereinbarung" bedarf, so ist diese Voraussetzung nicht bereits durch die Unterzeichnung von Leistungsnachweisen erfüllt. Die Unterzeichnung von Leistungsnachweisen stellt auch kein Anerkenntnis, sondern lediglich eine Bestätigung über den tatsächlichen Umfang erbrachter Leistungen dar.

1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3. Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

4. Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 11.635,73 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 311;

Gründe:

Die zulässige Berufung der Klägerin ist nach § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch - einstimmig gefassten - Beschluss zurückzuweisen.