KG - Urteil vom 23.01.2017
23 U 79/15
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 26.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 94 O 74/14

Anspruch des Vorstandes einer Aktiengesellschaft auf Zahlung von Boni

KG, Urteil vom 23.01.2017 - Aktenzeichen 23 U 79/15

DRsp Nr. 2018/3253

Anspruch des Vorstandes einer Aktiengesellschaft auf Zahlung von Boni

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.06.2015 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 94 des Landgerichts Berlin - 94 O 74/14 - geändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ###### Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem ##### zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Streithelfers, die dieser selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten über die Zahlung weiterer bzw. über die Rückzahlung überzahlter Bonusvergütungen.