Die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen zu 1. gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 8. November 2017 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Satz 2 des Tenors dieses Urteils wie folgt gefasst wird: "Es wird festgestellt, dass der Beigeladene zu 8. die unter dem 18.2.2008 von der I. GmbH & Co. KG ausgestellte Bürgschaftserklärung an die Klägerin herauszugeben hat".
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