LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.05.2013
5 Sa 78/13
Normen:
GewO § 106 S. 1; GewO § 106 S. 3; BGB § 315 Abs. 3 S. 2; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Potsdam, vom 14.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1434/12

Anspruch einer Krankenschwester auf Beschäftigung ohne NachtschichtenLeistungsbestimmung durch Urteil bei unbilliger Zuweisung von Nachtdiensten

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.05.2013 - Aktenzeichen 5 Sa 78/13

DRsp Nr. 2014/5989

Anspruch einer Krankenschwester auf Beschäftigung ohne NachtschichtenLeistungsbestimmung durch Urteil bei unbilliger Zuweisung von Nachtdiensten

1. Die Arbeitnehmerin hat aus §§ 611, 613, 242 BGB in Verbindung mit Art. 1 und 2 GG (Persönlichkeitsrecht) und dem Arbeitsvertrag grundsätzlich einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung; nach § 106 Satz 1 GewO kann die Arbeitgeberin Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. 2. Die Leistungsbestimmung der Arbeitgeberin entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind; entspricht die Leistungsbestimmung nicht der Billigkeit, wird sie nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch Urteil getroffen.