1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Mai 2011 - 8 Sa 1258/10 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu drei Vierteln, das beklagte Land hat sie zu einem Viertel zu tragen.
Von Rechts wegen!
Der Kläger begehrt von dem beklagten Land die Erstattung des Kaufpreises für ein Schulbuch.
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