LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 31.08.2017
21 Sa 315/17
Normen:
TVG § 4 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 04.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 54 Ca 14767/15

Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlte Arbeitszeitbefreiung bzw. auf Zeitausgleich für geleistete Arbeitsstunden an Heiligabend und Silvester

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.08.2017 - Aktenzeichen 21 Sa 315/17

DRsp Nr. 2018/17610

Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlte Arbeitszeitbefreiung bzw. auf Zeitausgleich für geleistete Arbeitsstunden an Heiligabend und Silvester

1. Eine tarifliche Regelung zur Arbeitsbefreiung an Heiligabend und Silvester unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts ähnelt Regelungen zu gesetzlichen Feiertagen. Es handelt sich nicht um eine Arbeitszeitregelung, die in einem engen, inneren sachlichen Zusammenhang mit den Regelungen zum Arbeitsentgelt steht. 2. Eine solche Regelung bildet bei Durchführung des Günstigkeitsvergleichs zwischen kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis normativ geltenden und aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvorschriften eine eigene Sachgruppe. 3. Hingegen gehört eine tarifliche Regelung über die Gewährung einer bezahlten Erholungszeit pro geleisteter Arbeitsstunde zur Sachgruppe "Arbeitszeit -Arbeitsentgelt". Sie betrifft die Dauer der Arbeitszeit, da sie regelt, wie lange während einer Arbeitsstunde Arbeitsleistung für das auf die Stunde bezogene Arbeitsentgelt erbracht werden muss.

I. Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts vom 4. Januar 2017 - 54 Ca 14767/15 - teilweise abgeändert: