LAG Köln - Urteil vom 23.12.2016
10 Sa 399/16
Normen:
BetrAVG § 2 Abs. 1; BetrAVG § 7 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2163/15

Anspruch eines Arbeitnehmers auf einen Übergangszuschuss für die ersten sechs Monate nach Eintritt in den Ruhestand

LAG Köln, Urteil vom 23.12.2016 - Aktenzeichen 10 Sa 399/16

DRsp Nr. 2017/6018

Anspruch eines Arbeitnehmers auf einen Übergangszuschuss für die ersten sechs Monate nach Eintritt in den Ruhestand

1. Zur Auslegung einer Versorgungszusage: Übergangszuschuss als betriebliche Altersversorgung2. Zur ratierlichen Kürzung des Übergangszuschusses

Ein Anspruch auf einen Übergangszuschuss stellt eine Leistung aus betrieblicher Altersversorgung dar, die insolvenzgeschützt ist.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.02.2016 - 2 Ca 2163/15 - teilweise abgeändert:

1.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.826,84 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit 01.09.2015 zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 12 % und der Beklagte zu 88 %.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 2 Abs. 1; BetrAVG § 7 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Einstandspflicht des Beklagten hinsichtlich der Gewährung eines Übergangszuschusses für die ersten sechs Monate nach dem Eintritt des Klägers in den Ruhestand.