LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.11.2017
4 Sa 976/17
Normen:
BetrAVG § 16;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 12.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 7770/16

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Sicherung der Kaufkraft einer Betriebsrente

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2017 - Aktenzeichen 4 Sa 976/17

DRsp Nr. 2018/17953

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Sicherung der Kaufkraft einer Betriebsrente

§ 16 BetrAVG soll dem Risiko der Geldentwertung laufender Betriebsrenten sachgerecht Rechnung tragen, nicht jedoch den Anspruch vor bzw. bei Eintritt in die Rente erhöhen.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Mai 2017 - 6 Ca 7770/16 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 16;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Höhe einer Betriebsrente. Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab dem 01.11.2017 eine monatliche Betriebsrente von mindestens 520,09 EUR brutto zu zahlen. Des Weiteren macht er eine Nachzahlung iHv. 5.460,74 EUR für die Zeit von Januar 2015 - Oktober 2017 geltend