I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Mai 2017 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Höhe einer Betriebsrente. Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab dem 01.11.2017 eine monatliche Betriebsrente von mindestens 520,09 EUR brutto zu zahlen. Des Weiteren macht er eine Nachzahlung iHv. 5.460,74 EUR für die Zeit von Januar 2015 - Oktober 2017 geltend
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