LAG Köln - Urteil vom 13.12.2016
12 Sa 1212/15
Normen:
BGB § 611; BGB § 307 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 05.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 9839/14

Anspruch eines Arbeitnehmers auf ÜberstundenvergütungVereinbarung einer Ausschlussfristenregelung für sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis in einem Arbeitsvertrag

LAG Köln, Urteil vom 13.12.2016 - Aktenzeichen 12 Sa 1212/15

DRsp Nr. 2017/1500

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Überstundenvergütung Vereinbarung einer Ausschlussfristenregelung für sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis in einem Arbeitsvertrag

Wirksamkeit einer zweistufigen Ausschlussfrist, "Blue-Pencil-Test"

Eine Klausel in einem Arbeitsvertrag, wonach sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner schriftlich geltend gemacht worden sind, ist rechtlich unbedenklich.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.11.2015, 4 Ca 9839/14, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 307 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über einen etwaigen Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Überstundenvergütung.

Die Beklagte betreibt eine Spedition mit Sitz in O .

Der am . .1946 geborene Kläger war vom 12.08.2013 bis 12.08.2015 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund entsprechender Befristung, deren Rechtswirksamkeit klägerseitig nicht binnen der Frist des § 17 TzBfG angegriffen wurde.

Der schriftliche Arbeitsvertrag der Parteien (Anlage K1 zur Klageschrift,Bl. 4 ff. d. A.) enthält unter Ziffer 5 unter der Überschrift "Arbeitszeit" nachfolgende Regelung:

1. 2.