LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.08.2017
22 Sa 10/17
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 04.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2860/16

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis wegen Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.08.2017 - Aktenzeichen 22 Sa 10/17

DRsp Nr. 2018/17600

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis wegen Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente

Nr. 3.4 des Urlaubstarifvertrages für die Berliner Metall- und Elektroindustrie, wonach ein Beschäftigter, wenn er innerhalb des Urlaubsjahres wegen Erreichen der Altersgrenze ausscheidet, den vollen Jahresurlaub erhält, ist nicht dahin auszulegen, dass dies nur für die Regelaltersgrenze, nicht jedoch für den Fall der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente gilt.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 04.11.2016 - 6 Ca 2860/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand:

Die tarifgebundenen Parteien streiten über einen tariflichen Anspruch auf Abgeltung des Jahresurlaubs, nachdem der am ....1952 geborene und seit 1974 bei der Beklagten beschäftigte Kläger sein Arbeitsverhältnis zum 31.01.2016 wegen des Bezuges von Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres als langjährig Versicherter in Anspruch nahm.