I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 04.11.2016 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die tarifgebundenen Parteien streiten über einen tariflichen Anspruch auf Abgeltung des Jahresurlaubs, nachdem der am ....1952 geborene und seit 1974 bei der Beklagten beschäftigte Kläger sein Arbeitsverhältnis zum 31.01.2016 wegen des Bezuges von Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres als langjährig Versicherter in Anspruch nahm.
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