LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 17.10.2023
2 Sa 61/23
Normen:
AGG § 15 Abs. 2;
Fundstellen:
ArbR 2024, 66
GWR 2024, 101
NJ 2024, 184
Vorinstanzen:
ArbG Rostock, vom 15.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 1363/22
ArbG Rostock, vom 24.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1363/22

Anspruch eines Bewerbers auf Entschädigung wegen Diskriminierung durch eine unzulässige Benachteiligung wegen seines Alters in der Stellenausschreibung

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.10.2023 - Aktenzeichen 2 Sa 61/23

DRsp Nr. 2024/1564

Anspruch eines Bewerbers auf Entschädigung wegen Diskriminierung durch eine unzulässige Benachteiligung wegen seines Alters in der Stellenausschreibung

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 24.01.2023 zum Aktenzeichen 3 Ca 1363/22 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

1. Das Versäumnis-Urteil vom 15.12.2022 bleibt aufrechterhalten.

2. Der Urteilstenor des Urteils des Arbeitsgerichts Rostock vom 24.01.2023 zum Aktenzeichen 3 Ca 1363/22 wird unter 1. zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 15 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Entschädigungsansprüche wegen Diskriminierung sowie Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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