Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 23. März 2017 -
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 23. März 2017 -
Die Beklagten wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01. Oktober 2019 über den unstreitig mindestens zu zahlenden Betrag von 708,73 Euro brutto hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von 37,89 Euro brutto zu zahlen.
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