LAG Hamm - Urteil vom 07.08.2019
3 Sa 404/19
Normen:
TV BZ HK für Arbeitnehmerüberlassung in Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie § 2 Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Herford, vom 26.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 756/18

Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf Gewährung eines Branchenzuschlags

LAG Hamm, Urteil vom 07.08.2019 - Aktenzeichen 3 Sa 404/19

DRsp Nr. 2019/16096

Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf Gewährung eines Branchenzuschlags

Aus § 2 Abs. 5 Hs. 2 TV BZ HK folgt kein Anspruch auf Gewährung eines Branchenzuschlags, wenn hierdurch das Stundenentgelt 90% des laufenden regelmäßigen Stundenentgelts eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb übersteigen würde.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 26.02.2019 - 3 Ca 756/18 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV BZ HK für Arbeitnehmerüberlassung in Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie § 2 Abs. 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Gewährung eines Branchenzuschlages im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung.