Die Berufung des Berufungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.05.2016 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Berufungskläger.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Aufhebungsbeklagten auf Sondervergütung für ein alleiniges Singen in einer Stimmgruppe des Opernchores.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|