LAG Köln - Urteil vom 17.03.2017
10 Sa 587/16
Normen:
NV Bühne;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 10.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ha 15/15

Anspruch eines Opernchormitglieds auf Sondervergütung wegen Singens in Einzelbesetzung der Stimmgruppe

LAG Köln, Urteil vom 17.03.2017 - Aktenzeichen 10 Sa 587/16

DRsp Nr. 2017/12303

Anspruch eines Opernchormitglieds auf Sondervergütung wegen Singens in Einzelbesetzung der Stimmgruppe

Zur Auslegung des § 71 NV Bühne bezüglich der Sondervergütung für Opernchormitglieder.

Gem. § 71 Abs. 2 lit. f NV Bühne ist eine Sondervergütung an ein Opernchormitglied wegen Singens in Einzelbesetzung der Stimmgruppe nur dann zu zahlen, wenn die Einzelbesetzung der Stimmgruppe auf einen unvorhergesehenen Ausfall der anderen Stimmgruppenmitglieder zurück zu führen ist. Im Umkehrschluss hierzu ist daher bei einem geplanten und damit vorhersehbaren Ausfall die tarifliche Regelung nicht einschlägig.

Tenor

1.

Die Berufung des Berufungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.05.2016 - 12 Ha 15/15 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Berufungskläger.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

NV Bühne;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Anspruch des Aufhebungsbeklagten auf Sondervergütung für ein alleiniges Singen in einer Stimmgruppe des Opernchores.