BSG - Urteil vom 19.10.2011
B 6 KA 35/10 R
Normen:
SGB X § 63 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 21.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 KA 249/06
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 24.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen L 11 KA 9/08

Anspruch eines Vertragszahnarztes auf Erstattung der hälftigen Kosten eines isolierten Vorverfahrens

BSG, Urteil vom 19.10.2011 - Aktenzeichen B 6 KA 35/10 R

DRsp Nr. 2012/3180

Anspruch eines Vertragszahnarztes auf Erstattung der hälftigen Kosten eines isolierten Vorverfahrens

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. Februar 2010 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21. November 2007 zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen.

Der Streitwert des Revisionsverfahrens beträgt 1542 Euro.

Normenkette:

SGB X § 63 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erstattung der hälftigen Kosten eines isolierten Vorverfahrens.