BAG - Urteil vom 29.09.2010
10 AZR 281/09
Normen:
TVöD-BT-V (Bund) § 47 Nr. 5; Tarifvertrag über Taucherzuschläge für Arbeiter des Bundes (TV-Taucherzuschläge) § 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LAG Berlin-Brandenburg, vom 05.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 25 Sa 17/09
ArbG Brandenburg - 1 Ca 511/08 - 9.9.2008,

Anspruch eines Wasserbauers bei einem Wasser- und Schifffahrtsamt auf Zahlung eines Taucherzuschlags während der Qualifizierungsphase

BAG, Urteil vom 29.09.2010 - Aktenzeichen 10 AZR 281/09

DRsp Nr. 2010/20120

Anspruch eines Wasserbauers bei einem Wasser- und Schifffahrtsamt auf Zahlung eines Taucherzuschlags während der Qualifizierungsphase

1. Gemäß § 47 Nr. 5 TVöD-BT-V (Bund) erhalten die Beschäftigten während der Qualifizierung für eine andere Tätigkeit ihr bisheriges Tabellenentgelt und sonstige Entgeltbestandteile. 2. Die Tarifnorm gewährt damit einen speziellen, den bisherigen Lebensstandard des an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmenden Beschäftigten sichernden Vergütungsanspruch. 3. Dieser Anspruch bestimmt sich allein nach der bisherigen Tätigkeit des Klägers als Wasserbauer. 4. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen auf der Basis der während der Qualifizierung ausgeübten Tätigkeit besteht daher nicht. § 47 Nr. 5 TVöD-BT-V (Bund) ist eine abschließende, spezielle Vergütungsregelung.

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. März 2009 - 25 Sa 17/09 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

TVöD-BT-V (Bund) § 47 Nr. 5; Tarifvertrag über Taucherzuschläge für Arbeiter des Bundes (TV-Taucherzuschläge) § 1 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung eines Taucherzuschlags.