LAG Köln - Urteil vom 25.10.2017
3 Sa 400/17
Normen:
BGB § 611a abs. 2; ArbZG § 6 Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 28.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1750/16

Anspruch eines Zeitungszusteller auf Nachtzuschlag

LAG Köln, Urteil vom 25.10.2017 - Aktenzeichen 3 Sa 400/17

DRsp Nr. 2018/3984

Anspruch eines Zeitungszusteller auf Nachtzuschlag

Ein Arbeitnehmer, der arbeitstäglich zwischen 02:00 Uhr und 06:00 Uhr Tageszeitungen zustellt, hat Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag (hier: 25 %) auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 28.03.2017 - 7 Ca 1750/16 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611a abs. 2; ArbZG § 6 Abs. 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten über den Ausgleich für Nachtarbeit.

Der 1939 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.03.1994 als teilzeitbeschäftigter Zeitungszusteller tätig. Arbeitsvertraglich haben die Parteien die Zahlung eines Stücklohns pro zuzustellendem Zeitungsabonnement zuzüglich eines Nachtzuschlags vereinbart.

1. 2.