LAG Köln - Urteil vom 25.10.2017
3 Sa 254/17
Normen:
BGB § 611a Abs. 2; ArbZG § 6 Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 31.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1728/16

Anspruch eines Zeitungszustellers auf Nachtarbeitszuschlag

LAG Köln, Urteil vom 25.10.2017 - Aktenzeichen 3 Sa 254/17

DRsp Nr. 2018/3983

Anspruch eines Zeitungszustellers auf Nachtarbeitszuschlag

Ein Arbeitnehmer, der arbeitstäglich zwischen 03:00 Uhr und 06:00 Uhr Tageszeitungen zustellt, hat Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag (hier: 25 %) auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 31.01.2017 - 6 Ca 1728/16 - teilweise abgeändert und der Feststellungsantrag zu Ziffer 2 wird abgewiesen.

2.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Beklagte zu tragen. Die Kosten der zweiten Instanz haben der Kläger zu 78 % und die Beklagte zu 22 % zu tragen.

4.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Für den Kläger wird die Revision nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611a Abs. 2; ArbZG § 6 Abs. 5;

Tatbestand

1. 2.