Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 13. November 2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verpflichtet wird, über den Anspruch des Klägers auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom 1. April bis 30. September 2016 erneut abschließend zu entscheiden.
Der Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
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