Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 16.08.2012 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.866,72 € brutto nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten seit dem 04.01.2012 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III. IV.
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