Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 24. Oktober 2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Klägers sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.
Streitig ist, ob dem Kläger ein Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung zusteht.
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