BSG - Beschluss vom 20.05.2020
B 8 SO 8/19 BH
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1; SGG § 62;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 14.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen L 8 SO 168/18
SG München, vom 29.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 22 SO 344/17

Ansprüche auf Leistungen der Erstausstattung für eine Küche als SachleistungVerfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

BSG, Beschluss vom 20.05.2020 - Aktenzeichen B 8 SO 8/19 BH

DRsp Nr. 2020/10144

Ansprüche auf Leistungen der Erstausstattung für eine Küche als Sachleistung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Tenor

Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. März 2019 - L 8 SO 168/18 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1; SGG § 62;

Gründe

I

Im Streit ist die Frage, ob Ansprüche auf Leistungen der Erstausstattung für eine Küche als Sachleistung bestehen.