Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. März 2019 - L 8 SO 168/18 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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Im Streit ist die Frage, ob Ansprüche auf Leistungen der Erstausstattung für eine Küche als Sachleistung bestehen.
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