Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten gegen das am 08.01.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Münster nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Es ist ferner beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 12.000,00 EUR festzusetzen.
Es besteht für die Beklagten Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|