Auf die Berufung der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25.9.2019 abgeändert und die Klage gegen die Beklagte zu 2) abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten zu 2) wird zurückgewiesen.
Die Berufung der Beklagten zu 1) wird hinsichtlich der Drittwiderklage zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten haben die Widerklägerinnen zu tragen.
Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.
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