OLG Düsseldorf - Beschluss vom 12.07.2022
24 U 45/21
Normen:
BGB § 611; BGB § 627;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 160/20

Ansprüche des Dienstverpflichteten nach Kündigung eines Vertrages über die Erteilung von Sprachunterricht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2022 - Aktenzeichen 24 U 45/21

DRsp Nr. 2022/17913

Ansprüche des Dienstverpflichteten nach Kündigung eines Vertrages über die Erteilung von Sprachunterricht

1. Die fristlose Kündigung eines Vertrages über die Erteilung von Sprachunterricht gemäß § 626 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer zuvor eine Frist zur Abhilfe gesetzt hat. 2. Ist der Vertrag für ein Jahr fest abgeschlossen worden, mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils einen Monat, so ist während der Vertragslaufzeit von einem Jahr eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. 3. Die Erteilung von Sprachunterricht stellt auch keinen Dienst höherer Art im Sinne von § 627 BGB dar, sodass auch insoweit eine Kündigung ausgeschlossen ist. 4. Der Auftraggeber bleibt daher ungeachtet seiner Kündigung zur Zahlung der Vergütung für die fest vereinbarte Laufzeit von einem Jahr verpflichtet.

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Der Beklagten wird Gelegenheit gegeben, hierzu binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

Der auf den 26. Juli 2022 bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf EUR 6.228,00 festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 627;

Gründe

I.