OLG Hamm - Urteil vom 16.11.2022
11 U 84/20
Normen:
BGB § 823; BGB § 826; BGB § 31;
Fundstellen:
VRS 2023, 13
Vorinstanzen:
LG Essen, vom 27.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 178/19

Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2022 - Aktenzeichen 11 U 84/20

DRsp Nr. 2023/1419

Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288 Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

Zur Darlegung des Einbaus einer sog. Prüfstandsoftware und zur Frage der sittenwidrigen Schädigung durch ein Thermofenster, eine Rückrufaktion des Herstellers sowie zur Frage einer schuldhaften Schutzgesetzverletzung durch das Verwenden des Thermofensters.

Die Implementierung eines sog. Thermofensters in der Steuerungssoftware eines Dieselmotors vermag für sich genommen den Vorwurf einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller eines Motors nicht zu begründen. Vielmehr muss hinzutreten, dass die Software bewusst so programmiert wurde, dass sie das Fahrzeug nur auf dem Prüfstand in einen Modus schaltet, der die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte gewährleistet (hier: verneint für einen Motor der Volkswagen AG vom Typ EA 288).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27.05.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.