OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 01.06.2017
17 U 151/16
Normen:
BGB § 280; PartGG § 7; HGB § 124; AO § 153; AO § 371;
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 14.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 413/15

Ansprüche des Mandanten eines Steuerberaters wegen unterbliebenen Hinweises auf die Notwendigkeit einer Selbstanzeige

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.06.2017 - Aktenzeichen 17 U 151/16

DRsp Nr. 2018/6496

Ansprüche des Mandanten eines Steuerberaters wegen unterbliebenen Hinweises auf die Notwendigkeit einer Selbstanzeige

Ein Steuerberater handelt pflichtwidrig, wenn er im Zuge der Abschlussarbeiten beruflich veranlasste Zuflüsse auf privaten Konten des Mandanten feststellt und nicht darauf hinwirkt, dass der geänderte Jahresabschluss und die geänderte Steuererklärung im Finanzamt unverzüglich zum Zwecke der Rechtswahrung durch eine Selbstanzeige übermittelt werden.

Tenor

Das Urteil des Landgerichts Gießen vom 14. Juli 2016 wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5.749,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.09.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 571,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.01.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 87 % und die Beklagten 13 % zu tragen.