OLG Düsseldorf - Urteil vom 17.01.2017
I-24 U 38/16
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 313 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 433 Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 2017, 699
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 04.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 343/14

Ansprüche des Verkäufers eines Gewerbegrundstücks wegen unterbliebenen Engagements des Käufers hinsichtlich einer bestimmten Bauleitplanung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2017 - Aktenzeichen I-24 U 38/16

DRsp Nr. 2017/5497

Ansprüche des Verkäufers eines Gewerbegrundstücks wegen unterbliebenen Engagements des Käufers hinsichtlich einer bestimmten Bauleitplanung

1. Eine Abrede, wonach der Erwerber einer durch Teilung eines größeren Grundstücks entstandenen, als Sondergebiet ausgewiesenen Fläche dafür Sorge zu tragen hat, dass die Gemeinde einen Bebauungsplan erlässt, wonach die restliche verbliebene Fläche wiederum als Sondergebiet ausgewiesen wird, bedarf der notariellen Beurkundung. 2. Im Übrigen kann eine solche Verpflichtung auch nicht wirksam eingegangen werden, da die Bauleitplanung sich ausschließlich an den Erfordernissen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung und den Zielen der Raumordnung unter Landesplanung auszurichten hat und nicht der Disposition der Parteien eines Grundstückskaufvertrages unterliegt. 3. Ein Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Initiierung einer entsprechenden Bauleitplanung würde weiterhin auch den Nachweis erfordern, dass es zu einer der Vereinbarungen entsprechenden Bauleitplanung gekommen wäre.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Einzelrichter - vom 04.12.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.