Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.09.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Geldentschädigung von 180.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.08.2010 zu zahlen.
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