OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.11.2022
22 U 137/21
Normen:
BGB § 433 Abs. 1; BGB § 437 Nr. 3; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 281; BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 12.07.2021

Ansprüche einer ein Einkaufszentrum betreibenden Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Schäden durch einen von Mitarbeitern einer kommunalen Gebietskörperschaft aufgestellten WeihnachtsbaumVerkehrssicherungspflicht einer kommunalen Gebietskörperschaft aufgrund des Aufstellens von Weihnachtsbäumen im Stadtgebiet

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2022 - Aktenzeichen 22 U 137/21

DRsp Nr. 2022/16857

Ansprüche einer ein Einkaufszentrum betreibenden Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Schäden durch einen von Mitarbeitern einer kommunalen Gebietskörperschaft aufgestellten Weihnachtsbaum Verkehrssicherungspflicht einer kommunalen Gebietskörperschaft aufgrund des Aufstellens von Weihnachtsbäumen im Stadtgebiet

1. Ein Vertrag, durch den sich eine kommunale Gebietskörperschaft zur Lieferung und Montage eines Weihnachtsbaums in der Vorweihnachtszeit nebst anschließendem Abtransport und Entsorgung gegen Entgelt verpflichtet, stellt einen typengemischten Vertrag mit vorwiegend kaufvertraglicher Komponente dar. 2. Die Kommune ist aufgrund dieses Vertrages verpflichtet, den Weihnachtsbaum so standsicher aufzustellen, dass er den üblicherweise im Stadtgebiet zu erwartenden Windlasten standhält, ohne umzufallen. 3. Als Initiatorin einer Weihnachtsbaumaktion trifft die Kommune auch eine Verkehrssicherungspflicht für den Baum.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. Juli 2021 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.