LAG Köln - Urteil vom 30.11.2016
11 Sa 316/15
Normen:
BGB §§ 241 II, 242;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 14.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 4759/13

Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Auskunft hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen einer BonusregelungLöschen des Anspruchs durch Erfüllung

LAG Köln, Urteil vom 30.11.2016 - Aktenzeichen 11 Sa 316/15

DRsp Nr. 2017/9834

Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Auskunft hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen einer Bonusregelung Löschen des Anspruchs durch Erfüllung

Der Auskunftsanspruch (hier: eines Arbeitnehmers) ist erfüllt, wenn einem Schriftsatz im arbeitsgerichtlichen Verfahren entsprechende Anlagen beigefügt waren. Das gilt auch dann, wenn diese zunächst als Entwurf bezeichnet und nicht (vollständig) unterschrieben waren, es jedoch keinem vernünftigen Zweifel begegnet, dass die Auskunft als Wissenserklärung vom Auskunftspflichtigen selbst stammt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.01.2015 - 2 Ca 4759/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB §§ 241 II, 242;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Auskunftsansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.

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