LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.02.2019
2 Sa 343/18
Normen:
AGG § 15 Abs. 6; BGB § 242; BGB § 249 Abs. 1; BGB § 275 Abs. 1; BGB § 275 Abs. 4; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 3; BGB § 281 Abs. 2; BGB § 283 S. 1; TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; TzBfG § 7 Abs. 2; TzBfG § 9; ZPO § 520 Abs. 3. S. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 13.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 91/18

Ansprüche eines Arbeitnehmers bei Zurückweisung eines Arbeitszeiterhöhungsverlangens aufgrund Besetzung einer Stelle mit einem anderen Arbeitnehmer

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2019 - Aktenzeichen 2 Sa 343/18

DRsp Nr. 2020/14648

Ansprüche eines Arbeitnehmers bei Zurückweisung eines Arbeitszeiterhöhungsverlangens aufgrund Besetzung einer Stelle mit einem anderen Arbeitnehmer

1. Verlangt ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer eine Erhöhung seiner Wochenarbeitszeit und besetzt der Arbeitgeber gleichzeitig eine andere Stelle endgültig mit einem anderen Arbeitnehmer, so wird dem Arbeitgeber die Erfüllung der aus § 9 TzBfG folgenden Verpflichtung zur Aufstockung der Wochenarbeitszeit gem. § 275 Abs. 1 BGB rechtlich unmöglich und geht unter. 2. Dem Arbeitnehmer steht auch bei Behauptung eines dauerhaften und erhöhten Personalbedarfs kein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes zu, der diesem die Erfüllung des Aufstockungsverlangens ermöglichen würde. 3. Jedoch steht dem Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber ein Schadensersatzanspruch nach der Maßgabe der §§ 280 Abs. 1, 249 BGB zu, der auf Ersatz der finanziellen Nachteile aufgrund der unterbliebenen Aufstockung gerichtet ist.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 13.06.2018 - 3 Ca 91/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 15 Abs. 6; BGB § 242; BGB § 249 Abs. 1; BGB § 275 Abs. 1; BGB § 275 Abs. 4; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 3; BGB § 281 Abs. 2; BGB § 283 S. 1; TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; TzBfG § 7 Abs. 2;