I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 18.8.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
I.1 Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen folgende auf dem Portal www.j....de eingestellte, den Kläger betreffende Bewertung vom 3.3.2016 zu veröffentlichen: "Bewertung vom 3.3.2016 Er nimmt sich keine Zeit um die Krankengeschichte zu erfahren auch Befunde von Orthopäden interessieren Ihn nicht. Schnell Chiropraktische Behandlung noch ein paar Spritzen in den Rücken und dann ab zum bezahlen. Beim der zweiten Behandlung da selbe Spiel in 5 minute ist man als Patient wieder draußen."
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