I. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 22.11.2018 -
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
III. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.000,00 € festgesetzt.
I.
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