OLG München - Endurteil vom 13.11.2019
7 U 605/19
Normen:
ZPO § 543 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 11.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 28 O 6544/18

Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung einer GesellschaftsbeteiligungAnspruch auf Ermittlung eines AuseinandersetzungsguthabensVermittlung des richtigen Bildes eines BeitrittsobjektsUnrichtiger oder unvollständiger Prospekt

OLG München, Endurteil vom 13.11.2019 - Aktenzeichen 7 U 605/19

DRsp Nr. 2020/595

Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung einer Gesellschaftsbeteiligung Anspruch auf Ermittlung eines Auseinandersetzungsguthabens Vermittlung des richtigen Bildes eines Beitrittsobjekts Unrichtiger oder unvollständiger Prospekt

1. Ein Prospekt muss einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild des Beitrittsobjekts vermitteln, d.h. er muss den Anleger über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, zutreffend und vollständig aufklären. Die Darstellungen im Prospekt müssen auch hinreichend eindeutig sein. 2. Ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, richtet sich nicht isoliert nach einer bestimmten Formulierung; vielmehr ist auf das Gesamtbild abzustellen, das er dem Anleger unter Berücksichtigung der von ihm zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten zu 1 gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 15.1.2019 (Az.: 28 O 6544/18) wird zurückgewiesen.

2.

Auf die Berufungen der Beklagten zu 2 und zu 3 wird das genannte Urteil in Ziffern 2. - 7. aufgehoben.

3.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.

4. 5.