OLG Brandenburg - Beschluss vom 14.06.2022
6 U 88/21
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 2; BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 25.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 94/21

Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen FahrzeugsVermeintliche Verwendung einer unzulässigen AbschalteinrichtungBegriff der Sittenwidrigkeit

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.06.2022 - Aktenzeichen 6 U 88/21

DRsp Nr. 2022/13182

Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs Vermeintliche Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Begriff der Sittenwidrigkeit

Es ist beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Oktober 2021 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 12 O 94/21 - durch einstimmig gefassten Beschluss zurückzuweisen.

Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen.

Normenkette:

ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 2; BGB § 826; BGB § 31;

Gründe:

I.

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz Zug um Zug gegen Übereignung eines Fahrzeugs sowie Feststellung des Annahmeverzuges und Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Anspruch.

Der Klage zugrunde liegt ein Kaufvertrag der Klägerin mit der ... Caravaning vom 04.07.2017 über ein Wohnmobil ..., ausgestattet mit einem "X" Chassis und einem 2,3l Dieselmotor mit 130 PS (110 kW) Euro 6, zum Kaufpreis von 67.234 €. Die Beklagte ist die aus der Fusion der "X" ("X" Chrysler Automobiles)-Gruppe mit der "Y"-Gruppe hervorgegangene Holdinggesellschaft der "Z"-gruppe.