OLG Düsseldorf - Beschluss vom 05.07.2022
24 U 5/21
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 280; BGB § 281; BGB § 286; BGB § 254 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Duisburg, - Vorinstanzaktenzeichen 22 O 64/18

Ansprüche nach Verschwinden eines vermieteten TeleskopradladersUnterschlagung durch einen UntermieterSelbstbehaltsklausel in einer Maschinenversicherung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2022 - Aktenzeichen 24 U 5/21

DRsp Nr. 2022/14848

Ansprüche nach Verschwinden eines vermieteten Teleskopradladers Unterschlagung durch einen Untermieter Selbstbehaltsklausel in einer Maschinenversicherung

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Dem Beklagten wird Gelegenheit gegeben, hierzu binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

Der auf den 12. Juli 2022 bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf EUR 32.000,00 festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 280; BGB § 281; BGB § 286; BGB § 254 Abs. 2;

Gründe

I.

1. 2.