OLG Köln - Urteil vom 15.04.2021
24 U 87/20
Normen:
BGB § 280 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 24.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 22 O 282/19

Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von FrachtcontainernRückerwerb von ContainernHinweis auf das Risiko eines Totalverlusts

OLG Köln, Urteil vom 15.04.2021 - Aktenzeichen 24 U 87/20

DRsp Nr. 2021/15088

Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Frachtcontainern Rückerwerb von Containern Hinweis auf das Risiko eines Totalverlusts

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 24.08.2020 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 O 282/19 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das vorliegende Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1;

Gründe

I.