OLG Karlsruhe - Urteil vom 17.11.2021
6 U 56/20 Kart
Normen:
BGB § 134; RDG § 3;
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 29.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 108/18
LG Mannheim, vom 29.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 109/18

Ansprüche wegen kartellbedingt überteuerter Bezugspreise für ZuckerprodukteNichtigkeit der Abtretung von kartellrechtlichen SchadensersatzansprüchenAnwendbarkeit des RDG ohne Beteiligung von VerbrauchernForderungsabtretung als außergerichtliches Handeln

OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.11.2021 - Aktenzeichen 6 U 56/20 Kart

DRsp Nr. 2022/9280

Ansprüche wegen kartellbedingt überteuerter Bezugspreise für Zuckerprodukte Nichtigkeit der Abtretung von kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen Anwendbarkeit des RDG ohne Beteiligung von Verbrauchern Forderungsabtretung als außergerichtliches Handeln

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 29. Januar 2020, Az. 14 O 109/18 Kart wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten der Berufung fallen der Klägerin zur Last. Der Klägerin werden die Kosten der Nebeninterventionen auferlegt.

3.

Dieses Urteil und das zu 1. bezeichnete Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte oder die Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 134; RDG § 3;

Gründe

A.

Die Klägerin macht gegen die Beklagte aus abgetretenem Recht ihrer Gesellschafter, hilfsweise nach Maßgabe des § 335 BGB zugunsten ihrer Gesellschafter, Ansprüche wegen ihrer Behauptung nach kartellbedingt überteuerter Bezugspreise für Zuckerprodukte in den Jahren von 1996 bis 2009 geltend.

1. 2. 3. 1. a) b) c) d) e) f) g) f) h) i) j) h) k) l) 2. 3. 1. a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) 2. 3.