OLG Hamm - Urteil vom 21.09.2021
10 U 52/20
Normen:
ZPO § 97;
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, vom 13.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 413/19

Ansprüche wegen vermeintlich fehlerhafter BanküberweisungenDarlegungs- und Beweislast für die bestimmungsgemäße Ausführung eines AuftragesGebrauchmachen von einer Kontovollmacht

OLG Hamm, Urteil vom 21.09.2021 - Aktenzeichen 10 U 52/20

DRsp Nr. 2022/15124

Ansprüche wegen vermeintlich fehlerhafter Banküberweisungen Darlegungs- und Beweislast für die bestimmungsgemäße Ausführung eines Auftrages Gebrauchmachen von einer Kontovollmacht

Für die bestimmungsgemäße Ausführung eines Auftrages ist der Beauftragte darlegungs- und beweisbelastet.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13.05.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97;

Gründe

I.

1. 2. 3.