Auf die Berufung des Beklagten wird das am 22.07.2015 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Münster (Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 5.000,00 € seit dem 06.11.2014 und aus einem weiteren Betrag von 2.000,00 € seit dem 06.12.2014 zu zahlen.
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