Das Begehren des Erinnerungsführers, ihm für die beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 29. November 2019 -
I
Mit Beschluss vom 13.8.2019 hat das Thüringer LSG dem Erinnerungsführer die Kosten des Beschwerdeverfahrens (L 1 SV 743/19 B ER) auferlegt. Die gegen die Kostenrechnung des LSG vom 10.9.2019 in diesem Verfahren iHv 60 Euro erhobene Erinnerung des Erinnerungsführers hat das LSG mit Beschluss vom 29.11.2019 zurückgewiesen.
Der Erinnerungsführer möchte dagegen mit einer Beschwerde zum
II
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