LAG Düsseldorf - Beschluss vom 18.10.1990
7 Ta 317/90
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
JurBüro 1991, 381

Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr - Parteieinvernahme

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.1990 - Aktenzeichen 7 Ta 317/90

DRsp Nr. 2002/8934

Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr - Parteieinvernahme

Eine Verwertung der Anhörung der persönlich geladenen Partei in den Urteilsgründen als Beweisaufnahme, die allein eine Beweisgebühr auslöst, kann nur dann vorliegen, wenn die verwerteten Tatsachen, die sich aufgrund der Anhörung ergeben, streitig und von fallentscheidender Bedeutung waren.

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen
JurBüro 1991, 381